Erbhof

 

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Gasthaus Unteröberst

 

 

Verleihung der Bezeichnung "Erbhof"

Zur ehrenden Hervorhebung von Beispielen treuen Festhaltens an ererbtem bäuerlichen Eigentum kann der Landesausschuß geschlossenen Höfen die Bezeichnung "Erbhof"verleihen; Voraussetzung ist, daß die Höfe seit mindestens 200 Jahren innerhalb derselben Familie in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum 2. Grad von Todes wegen oder durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden übertragen worden sind und vom Eigentümer selbst bewohnt und bewirtschaftet werden.

 Historich rückverfolgbar ist der Unteröbersthof über 200 Jahre alt.

Die Familie Lamprecht ist also mehr als 200 Jahre im Besitz des Hofes. Sepp und Luise Lamprecht haben ihn auf den ältesten Sohn überschrieben.

So ist Recht und Gesetz den Hof nicht zu teilen und von anderen Vermögen zu trennen und an das älteste Kind i. d. R. der älteste Sohn zu vererben.

Der Hof ernährt die Familien durch Vieh, wie Kühe, Schweine, Schafe, Ziegen und Hühnern.

 Grundlagen zum geschlossenen Hof.

Quelle:

Abteilung Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, im Bürgernetz unter

www.provinz.bz.it/landwirtschaft (Jänner 2008)

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